Bettelverbot: Caritas begrüßt Aufhebung

Mit der Aufhebung des Bettelverbotes durch den Verfassungsgerichtshof sollte vernünftig und sozial verträglich umgegangen werden. Die Lösung sei prinzipiell gut, sagte Caritas-Präsident Franz Küberl am Donnerstag bei einem Besuch in Salzburg.

Küberl

APA/ORF/Caritas

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Stilles Betteln, das niemanden bedrängt, ist nach dem aktuellen Urteil der Höchstrichter als Teil grundlegender Menschenrechte erlaubt. Per Gesetz verboten werden darf demnach von staatlichen Institutionen nur „aggressives Betteln“ oder Betteln durch Kinder.

ÖVP will dennoch weiter Verbote

Die ÖVP in der Stadt Salzburg will aber weiterhin für eine künftige gesetzliche Regelung durch den Landtag, dass auch das „stille Betteln“ auf Einkaufsstraßen und festgelegten Plätzen stark eingeschränkt wird. Obwohl es der Verfassungsgerichtshof für alle öffentlichen Orte ausdrücklich erlaubt.

Caritas-Chef sieht Sinn im Urteil

Franz Küberl, Präsident der Caritas in Österreich, hat Donnerstag in Salzburg die „Augustsammlung“ seiner Hilfsorganisation vorgestellt.

Dabei bezeichnete er das Urteil des Verfassungsgerichtshofes als „taugliche Richtschnur“ für den Umgang mit Armut im öffentlichen Raum: "Es gibt eine Trennlinie zwischen Betteln und den Formen des Bettelns, wo sich jemand bedrängt fühlen könnte. Gut ist auch, dass keine Kinder beim Betteln eingesetzt werden dürfen. Gut ist, dass es prinzipiell erlaubt ist und erlaubt bleibt, wenn man jemand anderen um etwas bittet.

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