Korruption: Keine Geschenke für Spitalsärzte

Vom neuen und schärferen Antikorruptionsstrafrecht sind auch Spitäler betroffen. Angestellte Ärzte gelten ab 1. Juli als Amtsträger und unterliegen damit dem Verbot der „ungebührlichen Geschenkannahme“.

Korruption, Bestechung - Genrebild

APA/Helmut Fohringer

„Fortbildungskurse“ für Ärzte, die von Pharmakonzernen bezahlt werden, gelten aber weiterhin nicht als Bestechung, sagt der Salzburger Strafrechtsexperte Kurt Schmoller.

Auch private Krankenanstalten, bei denen Gebietskörperschaften dahinterstehen, seien wieder in das neue Korruptionsstrafrecht einbezogen, betont Schmoller. Dazu zählen beispielsweise auch die private Medizin-Uni von Salzburg und ihre Klinik, hinter der das Land Salzburg steht.

„Nicht jedes Abendessen ist künftig legal“

Schmoller nennt Details: „Das ist ein wichtiger Schritt bei der Verhinderung von Korruption im Gesundheitswesen. Aber man muss sagen, dass die Vorschriften maßvoll sind. Sie betreffen `ungebührliche Vorteile`, wie es im Gesetz heißt. Dazu gehört nicht die Übernahme von Aufenthaltskosten für Ärzte bei Fachtagungen. Einladungen zum Abendessen dürfen aber nicht ohne Weiteres angenommen werden. Aber es wäre zulässig im Rahmen eines Ärztekongresses bei der Verpflegung dort.“

Kein „Körberlgeld“ für frei praktizierende Ärzte

Anders als angestellte unterliegen frei praktizierende Ärzte nicht dem neuen Antikorruptionsstrafrecht, das diese Woche im Nationalrat angenommen wurde. Geldannahmen sind aber in jedem Fall strafbar.