Gesetz gegen sexuelle Übergriffe gefordert

Freiberuflerinnen und viele Menschen mit prekären Kurzzeit-Jobs seien sexuellen Übergriffen durch Arbeitgeber oft schutzlos ausgeliefert. Das kritisiert der Salzburger Arbeitsrechtsprofessor Klaus Firlei. Der Jurist fordert mehr rechtlichen Schutz und Reformen.

Frau hält Hand von sich gestreckt

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Der Staat bietet Freiberuflerinnen und Scheinselbständigen fast keinen arbeitsrechtlichen Schutz gegen sexuelle Belästigung in Jobs

Für eine Putzfrau, die ohne Dienstvertrag als Scheinunternehmerin arbeiten muss, gibt es keinen besonderen Schutz gegen ihren Auftraggeber.

Auch nicht für die Architektin mit eigenem, kleinen Büro, wenn ihr Auftraggeber verlangt, sie müsse mit ihm schlafen. Solche Beispiele aus dem beruflichen Alltag lassen sich laut Experten lange fortsetzen.

Es geht nicht um charmante Flirts

Lage bei Festangestellten: Der Salzburger Universitätsprofessor Klaus Firlei betont, hier würden sehr oft die schwächsten Leute in einem Betrieb oder einer Firma sexuell belästigt. Dabei gehe es nicht um Flirts oder charmante Annäherungsversuche, sondern um knallharte Unterdrückung und Macht, sagt Firlei. Der gesetzliche Schutz sei hier zumindest theoretisch gegeben:

„Diese gesetzlichen Bestimmungen betreffen Dinge, die wenig oder nichts mit Sexualität und Erotik zu tun haben. Im Mittelpunkt steht der Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht von Menschen und beruflich Untergebenen. Es geht um persönliche Integrität und körperliche wie seelische Unversehrtheit. Verletzungen dieser Bereiche fangen sehr viel früher an als echte, schwere Übergriffe“, so Firlei.

Angestellte und Beamte können klagen

Wer trotz mehrfachem „Nein“ mit schmutzigen Witzen, Bemerkungen über Aussehen und Figur, unerwünschten Einladungen oder Geschenken weitermacht, macht sich bei festen Jobs schnell strafbar.

Angestellte können beim Arbeitsgericht klagen, und auch Arbeitgeber werden von der Justiz dann zu Schadenersatz gezwungen, wenn sie nichts gegen sexuelle Belästigungen tun. Und im Beamtenbereich wird neben der Justiz auch die Disziplinarkommission aktiv.

„So würde mehr Druck entstehen“

Bei Freiberuflern und Scheinselbständigen sei die Lage weiterhin düster, bestätigt Klaus Firlei. Hier bleibe nur das Strafrecht. Und dieses betreffe nur schwere Kriminalität wie Vergewaltigung oder deren Versuch. Die Justiz brauche deshalb neue Gesetze, so Firlei. „Ich könnte mir meinen Verwaltungstatbestand durchaus vorstellen, der ‚sexuelle Belästigung‘ heißt. Und da würde mehr Druck entstehen, als das nur auf der betriebs- und arbeitsrechtlichen Ebene zu verankern.“

Romana Rotschopf, Frauenbeauftragte des Landes Salzburg, teilt diese Ansicht des Juristen Klaus Firlei. Sie will aber auch, dass anfällige Männer an ihrer Herzensbildung arbeiten. Es sei nämlich ein Zeichen großer persönlicher Schwäche, wenn zum Beispiel Chefs glauben, dass sie mit psychischer Gewalt eine Frau erobern könnten - selbst wenn diese mehrfach deutlich gemacht hat: Schluss. Aus.