Tierschützer zu bedingter Haft verurteilt

Die Besetzung der Salzburger Landwirtschaftskammer durch Tierschützer des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) im Dezember 2011 hatte Donnerstagnachmittag am Landesgericht ein Nachspiel. Zwei Tierschützer wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt.

Ein 42-jähriger Akademiker und eine 24-jährige Angestellte, beide aus Wien, wurden wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen und zu drei Monaten bedingt verurteilt.

Büro von Kammerchef Eßl besetzt

Aus Protest gegen die Kastenstandhaltung bei Schweinen, deren geplante Abschaffung damals von der ÖVP blockiert wurde, hatten Tierschützer am 15. Dezember 2011 in Graz und Salzburg Büros der Landwirtschaftskammer besetzt. In Salzburg drangen am Vormittag unter anderem sechs Personen in das Büro des Kammerpräsidenten Franz Eßl (ÖVP) ein. Der war zwar nicht im Haus, die Aktivisten besetzten allerdings den Raum. Sie schoben Holzkeile unter die Türe und blockierten den Eingang zusätzlich mit Tischen, Sessel und einer Kommode.

„Um Zeit zu gewinnen“, wie der eine Angeklagte am Donnerstag betonte. Die nutzen die Tierschützer, um vier Aktivisten am Boden mit Fahrradschlössern am Hals zusammenzuketten, die beiden Angeklagten hängten Transparente aus dem Fenster.

Hand eines Polizisten leicht verletzt

Als die Polizei unmittelbar darauf versuchte, die Türe aufzudrücken, sollen sich der Mann und die Frau mit großer Kraft gegen die Möbel gestemmt haben. „Wir haben zuerst die Keile durch Fußtritte nach hinten geschlagen und die Tür einen rund 20 bis 30 Zentimeter großen Spalt geöffnet“, berichtete beim Verfahren einer der beiden beteiligten Polizisten: „Dann hat der Gegendruck plötzlich stark zugenommen, die Tür wurde wieder zugedrückt.“

Dabei wurde die Hand des einen Beamten eingezwickt, der Mann verletzte sich bei der Aktion offenbar leicht. Mit mehr Druck gelang es den beiden Polizisten dann aber, die Türe aufzudrücken und die Barrikade zur Seite zu schieben.

„Man will mir hier etwas anhängen“

Die beiden Angeklagten bekannten sich am Donnerstag als nicht schuldig. Sie hätten gar keine Zeit gehabt, gegen die Türe zu drücken, weil sie mit dem Aufhängen der Transparente und dem Anketten ihrer Mitstreiter beschäftigt waren. „Ich habe den Eindruck, man will mir etwas anhängen. Ich bezweifle, dass sich das so zugetragen hat, wie in der Anklage steht“, betonte der 42-jährige Software-Entwickler und Doktor der Lebensmittelwissenschaften: „Ich stand sicher nicht hinter der Türe.“

„Können Sie sich erklären, warum die Türe dann wieder zugegangen ist“, wollte Richterin Anna-Sophia Geisselhofer wissen. Beide Angeklagten verneinten. Sie hielten es für möglich, dass einer der Angeketteten am Boden mit dem Fuß gegen die Barrikaden drückte und die Tür darum zurückgedrückt wurde.

Bedingte Haft, Kosten und Schmerzensgeld

Die Richterin schloss sich dieser Argumentation nicht an und verhängte zwei Schuldsprüche wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Angeklagten erhielten bedingte Freiheitsstrafen von jeweils drei Monaten (auf eine Probezeit von drei Jahren) und müssen die Kosten für das Strafverfahren tragen.

Daneben müssen sie dem verletzten Polizisten ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 200 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigerin der Tierschützer meldete Bedenkzeit an.

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