Ehefrau starb in Lawine: Tourengeher verurteilt

Das Oberlandesgericht Linz hat Donnerstagvormittag die Strafe gegen einen Skitourengeher aus dem Pongau bestätigt. Er hatte bei einer Skitour im März 2010 bei Obertauern (Lungau) eine Lawine ausgelöst, dabei kam seine Ehefrau ums Leben.

Das Ehepaar - er war damals 63 Jahre alt, sie 58 Jahre - war am 17. März 2010 auf eine Skitour auf die 2.228 Meter hohe Sichelwand bei Obertauern gegangen. Beide waren erfahrene Tourengeher - der Mann hatte im Winter 2009/10 bis dahin 69 Skitouren absolviert, seine Frau 22.

Der Lawinenabgang auf der Sichelwand bei Obertauern

ORF/Michael Butschek

Unter der Lawine starb die Frau im März 2010

Doch bei der Abfahrt im lichten Wald löste der Mann ein Schneebrett aus. Seine vor ihm fahrende Frau versuchte noch, sich in den dichten Wald zu retten. Doch sie wurde von den Schneemassen mitgerissen und rund einen Meter tief verschüttet. Die Bergretter konnten nur noch die Leiche der Frau ausgraben - sie hatte eine schwere Kopfwunde und den Mund voller Schnee.

Verurteilung aus erster Instanz bestätigt

Das Gericht hatte den Radstädter im Herbst 2011 wegen des Vorfalls zu drei Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er hätte die Gefahr erkennen müssen, so das Gericht, und so auch verhindern müssen, dass seine Frau in den Hang einfährt.

Der Mann hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt: Die Verteidigung argumentiert, auch für die verunglückte Frau gelte der Grundsatz der Selbstverantworung im Gebirge. Die Frau hatte ihr LVS-Verschütteten-Suchgerät ausgeschaltet im Rucksack mit dabei. Doch der Protest war erfolglos: das Berufungsgericht schloss sich der Meinung der ersten Instanz an und bestätigte die Verurteilung des heute 65-Jährigen. Die Strafe ist damit rechtskräftig.

Der Lawinenabgang auf der Sichelwand bei Obertauern

ORF/Michael Butschek

Heftige Debatten in Bergsteigerkreisen

Der Prozess und das Ersturteil sorgt sei vielen Monaten für heftige Debatten in Bergsteigerkreisen. Auch Experten der Bergrettung haben sich kritisch zu diesem Urteil geäußert, weil damit juristisch die Gefahr einer allgemeinen Kriminalisierung des Alpinismus verbunden sei und der bisher geltende Grundsatz der Selbstverantwortung in Frage gestellt werde.

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