„Führerschein“, Pflichtversicherung für Hunde
Der „Hundeführerschein“ wird jetzt in Salzburg Gesetz: Der Landtagsausschuss wird am Mittwoch eines Reform des Landessicherheitsgesetzes beschließen, in der auch die Hundehaltungsbestimmungen geändert werden.
Nachweis bei Hundeanmeldung
Demnach müssen Hundebesitzer in Zukunft ihren neuen Vierbeiner binnen einer Woche beim Gemeindeamt anmelden und einen „Sachkundenachweis“ - den „Hundeführerschein“ - erbringen. Bei nicht gefährlichen Hunden reicht eine theoretische Ausbildung bei einem konzessionierten Hundetrainer oder einem Tierarzt. Sollte sich herausstellen, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt, dann wird die Gemeinde neben der theoretischen auch eine praktische Schulung verlangen können.
Ebenfalls neu ist der Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass im Fall eines Hundebisses die Opfer entschädigt werden können.
Gemeinden müssen kontrollieren
Die neuen Bestimmungen kontrollieren müssen die Gemeinden selbst. In gefährlichen Fällen können sie aber künftig die Unterstützung durch die Polizei anfordern, sagt der Sicherheitssprecher der SPÖ, Arno Kosmata: „Wenn die Gemeinde Schwierigkeiten im Vollzug hat - in dem Sinn, dass Hundehalter renitent oder unkooperativ sind -, wird in Zukunft die Polizei sicher Assistenz leisten. Die Polizei wird sich sicher nicht weigern, wenn ein Gemeindebediensteter bei der Kontrolle eines Hundehalters in Gefahr gerät. Da wird sicher Assistenz geleistet werden.“
Von sich aus wird die Polizei die neuen Hundehaltebestimmungen aber nicht kontrollieren.
Ein Hundebesitzer, der sich weigert, sein Haustier anzumelden oder den „Hundeführschein“ zu absolvieren, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Bei mehrfacher Weigerung droht die Abnahme des Hundes.