Mindestsicherung braucht „Reparatur“

Im Gesetz zur Mindestsicherung läuft bald eine kleine Bestimmung aus, allerdings mit großen Folgen. Familien in Finanznot könnte die Delogierung drohen, denn Wohnbeihilfe gilt dann auf dem Papier als Einkommen, und mehr Einkommen bedeutet weniger Mindestsicherung.

Die Armutskonferenz Salzburg hatte bereits Alarm geschlagen, denn diese Änderung würde 300 Salzburger hart treffen, sie könnten sogar aus ihren Wohnungen geworfen werden. Nun ist aber Abhilfe in Sicht: Das Mindestsicherungsgesetz soll repariert werden.

Schmidjell will Gesetz novellieren

In Notlagen ist es besonders wichtig, dass man zumindest in den eigenen vier Wänden bleiben kann. Eine alleinerziehende Mutter, die wenig Alimente bekommt und dann auch noch den Arbeitsplatz verliert, braucht Mindestsicherung und Wohnbeihilfe. Bei Abzügen wäre die Wohnung weg.

„Wir haben jetzt ungefähr 330 Familien, die Mindestsicherung und gleichzeitig Wohnbeihilfe bekommen und wo die Wohnbeihilfe nicht auf das Einkommen angerechnet wird. Für die soll es auch in Zukunft dasselbe Schutzniveau geben, das wir jetzt haben. Und dafür muss man das Mindestsicherungsgesetz novellieren. Es kommt also nichts dazu, sondern es bleibt bei der jetzigen Situation“, erklärt Soziallandesrätin Cornelia Schmidjell (SPÖ).

Wird es nötige Zustimmung von ÖVP geben?

Für diese Lösung braucht es aber die Zustimmung des Koalitionspartners, der ÖVP. „Wir sind jetzt gerade dabei den Text vorzubereiten und dann wollen wir die Gespräche mit dem Koalitionspartner führen“, so Schmidjell.

Die Soziallandesrätin geht von der Zustimmung von ÖVP und Städte- und Gemeindebund aus. „Wir gehen davon aus, dass niemand jenen, die am wenigsten haben, noch etwas wegnehmen will. Und da bin ich recht zuversichtlich, dass man das bestehende Schutzniveau aufrechterhalten kann“, meint Schmidjell.

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