Osterfestspiele: Prozess mit LH als Zeugin

LH Gabi Burgstaller (SPÖ) hatte Mittwoch wieder einen Auftritt vor Gericht - dieses Mal als Zeugin im Schadenersatz-Prozess der Osterfestspiele. Ihre Aussagen sollen beleuchten, warum Ex-Osterfestspiel-Manager Dewitte hohe Provisionen kassiert haben soll.

Landeshauptfrau Gabi Burgstaller

APA/Barbara Gindl

LH Burgstaller

Die Salzburger Osterfestspiele verlangen - wie berichtet - vom ehemaligen technischen Leiter Klaus K., zwei Anwälten und einem Steuerberater insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro zurück. Diese sollen laut Osterfestspielen dafür verantwortlich sein, dass der ehemalige Geschäftsführer Michael Dewitte dieses Geld ungerechtfertigt kassieren habe können.

Großes Interesse, wenig Neuigkeiten

Gerichtserfahrung hat Landeshauptfrau Gabi Burgstaller genug - als Aufdeckerin des WEB-Wohnbauskandals, als Beklagte in einem Rufschädigungsverfahren mit der Buchhalterin der Osterfestspiele, nun als Zeugin in diesem Schadenersatzprozess.

Groß war das mediale Interesse am Auftritt der Landeshauptfrau am Mittwochvormittag, aber gering die Neuigkeiten.

Burgstallers Aussagen am Mittwoch:

  • Die Bezüge von Ex-Geschäftsführer Michael Dewitte seien nie Thema im Kuratorium der Osterfestspiele gewesen.
  • Dewitte habe jahrelang ein höheres Monatesgehalt verlangt, das habe sie als Geschäftsführerin des Kuratoriums abgelehnt.
  • Und erst kurz vor Auffliegen dieser Osterfestspielaffäre habe sie das erste Mal gehört, dass Dewitte hohe Provisionen eingestrichen haben soll.
  • Das Kuratorium der Osterfestspiele und sie als Präsidentin seien für die Gehaltskontrolle auch nicht zuständig, sondern nur für künstlerische Belange.

Alfred Hammerer ist Rechtsanwalt von Burgstaller und der Osterfestspiele. Er stuft die Aussagen der Landeshauptfrau als wichtig ein: „Es geht um die Frage der Umstände, die zur Entlastung des Herrn Dewitte geführt haben, und um die gesamten Zusammenhänge.“

Viel Wortklauberei

Ob die Osterfestpsiele tatsächlich eineinhalb Million Euro Schadenersatz bekommen, das wird die zuständige Richteirn irgendwann schriftlich entscheiden.

Bis dahin geht es um viel Wortklauberei in alten Protokollen und andere Dinge - zum Beispiel wie, wer zu welchen Fax-Geräten Zugang hatte.

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