Kein Erdkabel-Paragraph im Naturschutzgesetz

Das Land Salzburg wird keinen Erdkabel-Paragraphen für Hochspannungsleitungen in das neue Naturschutzgesetz aufnehmen. Die Landesregierung lehnt diese Forderung der 380-kV-Freileitungsgegner strikt ab. Sie sei kontraproduktiv.

Die Forderung der Freileitungsgegner ist klar: In besonders sensiblen Gebieten sei bei Hochspannungsleitungen ein Erdkabel als Alternative zur Freileitung zu sehen - diese Bestimmung sollte nach dem Gutachten des Innsbrucker Rechtsprofessors Karl Weber in das Salzburger Naturschutzgesetz aufgenommen werden. Die Bürgerinitiative Guggenthal-Heuberg hatte dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Sie setzte zuletzt alle verbleibenden Hoffnungen in diese Naturschutzgesetz-Novelle.

„Kann Leitung näher an Menschen rücken“

Naturschutz-Landesrat Sepp Eisl (ÖVP) ließ den Vorschlag prüfen, winkt nun aber ab: „Unsere Ansicht ist die, dass so was nur in ganz besonders sensiblen Naturschutzgebieten anwendbar ist. Das kann wieder dazu führen, dass man die Leitung wieder näher zu den Menschen rückt. Dann hätten wir eigentlich das Gegenteil von dem erreicht, was wir erreichen wollen. Denn da kann herauskommen, dass man trotzdem kein Kabel bekommt, aber die Leitung näher bei den Menschen hat.“

Diese Entscheidung ist auch mit dem Koalitionspartner abgesprochen - Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) stößt ins selbe Horn: „Jetzt verweise ich darauf, dass wir die Chance, das über das Landeselektrizitätsgesetz zu tun, ja schon ergriffen haben, aber leider Schiffbruch beim Verfassungsgerichtshof erlitten haben. Das wäre eigentlich das richtige Gesetz gewesen, aber nicht einmal das war möglich. Und eines ist für mich schon wichtig in der Politik: Wir sollten den Menschen nicht Sand in die Augen streuen. Nachdem das Ergebnis dieser Prüfung auch unter Einbeziehung fundierter Experten eines ist, das negativ ist, möchte ich nicht Werbung für etwas machen, was nicht kommt oder im Endeffekt nicht hält.“

Widerspruch gegen Gleichheitsgrundsatz

Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, wenn man im Naturschutzgesetz nur bei Hochspannungsleitungen Alternativlösungen verlange, begründen die Landesjuristen ihre Ablehnung.

Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) will sich dieser Entscheidung der Landesregierung nicht fügen. Er warnt das Land davor, die Bestimmung nicht ins Gesetz aufzunehmen: „Es wird sicher auch in Zukunft Debatten über Freileitungen geben. Da wird das Land vielleicht noch froh sein, wenn es dieses Instrument dann in der Hand hält.“

Allerdings: Nach dem Kompromiss zwischen Stadt und Verbund über die 380-kV-Trasse am Gaisberg hat Heinz Schaden keinen Grund mehr für größere Proteste.

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