Kampf gegen Zweitwohnsitze über Förderungen

Um die Flut bei Zweitwohnsitzen einzudämmen und Preissteigerungen bei Eigentumswohnungen in den Griff zu bekommen, überlegt Wohnbau-Landesrat Walter Blachfellner (SPÖ) eine künftige Eigentumsbeschränkung für geförderte Wohnungen.

Inneres von Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus.

ORF

Wohnbau und Zweitwohnsitze sind seit Jahrzehnten schwierige Themen in beliebten Tourismusregionen

Werden weniger Wohnungen als Zweitwohnungen genützt, dann müssten mehr Wohnungen auf dem Markt zur Verfügung stehen. Auch die Preise würden gedämpft. Darin sind sich Wohnbauexperten einig. Doch die Hoffnung auf ein wirksames Gesetz gegen den Zweitwohnungsboom in Salzburg bleibt gering.

Auch neues Gesetz eher zahnlos?

Bis September soll das neue Grundverkehrsgesetz zwischen ÖVP und SPÖ ausverhandelt sein. Die Skepsis, ob die neuen Bestimmungen gegen Zweitwohnungen auch wirken, ist aber bereits vorhanden. Der Geschäftsführer der Wohnbaugesellschaft „Bergland“ ist Georg Maltschnigg.

Er verweist bei diesem Thema auch auf seine Erfahrung als früherer Bürgermeister von Zell am See (Pinzgau): „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die rechtlichen Möglichkeiten bisher nicht gegeben waren. Man konnte die Entwicklung fast nicht kontrollieren. Das dürfte sich in Zukunft vielleicht verbessern. Aber ich glaube nicht, dass es durch neue Gesetze keine Zweitwohnsitze mehr geben wird.“

Förderung nur gegen Vorkaufsrecht

Auch Wohnbau-Landesrat Walter Blachfellner geht davon aus, dass die Wirkung des neuen Grundverkehrsgesetzes auf bestehende Zweitwohnungen gering sein dürfte.

Er will daher zukünftige Zweitwohnsitze verhindern und zusätzlich beim Wohnungseigentumsgesetz ansetzen: „Wenn man nicht will, dass Eigentumswohnungen aus Wohnblocks heraus nicht von Ausländern gekauft werden, dann wäre das ein Einsatz. Wenn wir sagen, wir fördern Eigentumswohnungen jetzt noch stärker als früher, aber wenn man die Förderung bekommt, dann könnte es in Zukunft ein Vorkaufsrecht für das Land Salzburg geben.“

Mitsprache für neue Eigentümer

Das Land hätte dann ein Mitspracherecht beim neuen Eigentümer und könnte zumindest verhindern, dass aus früher geförderten Wohnungen neue Zweitwohnungen entstehen, hofft Blachfellner.

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