Kompromiss für bessere Armenhilfe in Sicht

In der Debatte um Beseitigung von finanziellen Nachteilen bei der Mindestsicherung zeichnet sich ein Kompromiss ab. Am Montag sollen offene Punkte zwischen Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) und SPÖ-Soziallandesrätin Cornelia Schmiedjell geklärt werden.

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ORF

Auf harte Kritik der Salzburger Armutskonferenz am Gemeindebund folgen nun neue Verhandlungen über eine Lösung

Bezieher von Mindestpensionen oder Alleinerzieherinnen mit schlecht bezahlten Teilzeitjobs haben nach dem geltenden Mindestsicherungsgesetz keinen Anspruch auf Geld in jenen Monaten, in denen der 13. oder 14. Monatsbezug ausgezahlt wird.

Auch die Sonderzahlung für Kinder von 80 Euro fällt in diesen Monaten aus. Diese heftig kritisierte Schwachstelle im Gesetz soll nun beseitigt werden. Entscheidend dabei ist die Zustimmung der Gemeinden. Die 119 Salzburger Kommunen müssen einen Teil der Mehrkosten von insgesamt rund einer halben Million Euro pro Jahr übernehmen. Pro Gemeinde und Tag wäre es laut Salzburger Armutkonferenz insgesamt nur vier Euro.

Zwei Varianten zur Auswahl

Folgende Kompromiss-Varianten werden nun zwischen Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) und Soziallandesrätin Cornelia Schmiedjell (SPÖ) verhandelt.

Variante eins: Bei allen beruflich aktiven Mindestsicherungsbeziehern werden die Sonderzahlungen künftig nicht mehr zum Einkommen gerechnet. Für Pensionisten würde sich damit nichts ändern.

Variante zwei: Nur eine von zwei Sonderzahlungen wird zum Einkommen gezählt - gültig sowohl für arbeitende Mindestsicherungsbezieher und für Pensionisten. Die Regelung soll mit dem Jahr 2014 befristet werden.

Hält Reform verfassungsrechtlich?

Derzeit prüfen Juristen, ob ein Kompromiss auch verfassungsrechtlich halten würde. Einigen sich Mödlhammer und Schmiedjell am kommenden Montag,dann kann der Landtagsausschuss die Änderungen im Mindestsicherungsgesetz nächste Woche beschließen.

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