Erste Osterfestspiel-Anklage nicht genehmigt

Zwei Jahre nach Bekanntwerden der Malversationen gibt es in der Salzburger Osterfestspiel-Affäre weiter keine Anklage. Die Oberstaatsanwaltschaft Linz genehmigte eine erste Teilanklage nicht - stattdessen soll es ein Gesamtpaket geben.

Die Salzburger Staatsanwaltschaft wollte den ehemaligen Osterfestspiel-Geschäftsführer Michael Dewitte und den ehemaligen technischen Direktor der Salzburger Festspiele Klaus K. in einer ersten Tranche wegen dubioser „Provisionszahlungen“ von 657.000 Euro - unter anderem vom russischen Oligarchen Igor Vidyaev - anklagen. Die Oberstaatsanwaltschaft Linz und das Justizministerium sprachen sich aber gegen einen Auftrennung des Verfahrens aus.

Gesamtanklage wird länger dauern - sehr komplex

Jetzt arbeitet die Staatsanwaltschaft Salzburger an einer Anklage wegen des gesamten angenommenen Schadens von 3,1 Millionen Euro: „Ein zeitlicher Horizont für den Abschluss dieser Ermittlungen kann ob der Komplexität derzeit nicht beurteilt werden“, sagte Behördensprecherin Barbara Feichtinger am Freitag der APA. Die Oberstaatsanwaltschaft habe ergänzende Ermittlungen angeordnet.

Reisekosten, doppelt verrechnete Beratung

So geht es zusätzlich auch um den von den Osterfestspielen erhobenen Vorwurf, Dewitte habe überhöhte Reisekosten von fast 600.000 Euro unrechtmäßig in Rechnung gestellt.

Außerdem habe Klaus K. für technische Beratung den Osterfestspielen 1,9 Millionen Euro verrechnet, obwohl diese Leistungen eigentlich schon durch einen Kooperationsvertrag zwischen Osterfestspielen und den Salzburger Festspielen abgerechnet worden waren. Dewitte wiederum soll diese 1,9 Millionen zwischen 1999 und 2009 zur Auszahlung freigegeben haben, die dann Klaus K. kassiert haben soll. In diesem Zusammenhang wird auch gegen die Geschäftsführer von drei Zulieferer-Bühnentechnikfirmen ermittelt.

So soll Dewitte insgesamt einen Schaden von 3,1 Millionen Euro verursacht haben, 2,2 Millionen davon entfallen auf Klaus K. Die Staatsanwaltschaft wird noch Zeugen einvernehmen, Konten öffnen und ein Buchsachverständigen-Gutachten einholen, kündigte Feichtinger an.

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