Pfarrer Hofer von Vatikan voll entlastet

Peter Hofer, Pfarrer von St. Jakob (Tennengau) und Ex-Domprediger, wird ab Aschermittwoch wieder in seiner Pfarre arbeiten. Das Ermittlungsverfahren in Rom - wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs - habe keinerlei Beweise erbracht, heißt es.

Peter Hofer, ehemaliger Salzburger Domprediger

ORF

Hofer

Nach den von einer Salzburgerin erhobenen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs wird kein kanonisches Strafverfahren gegen den ehemaligen Salzburger Domprediger Peter Hofer eingeleitet. Zu diesem Ergebnis ist jetzt die Glaubenskongregation im Vatikan in Rom gekommen. Die Vorwürfe seien nach geltendem kirchlichen Recht ausführlich untersucht worden, informierte am Donnerstag die Erzdiözese Salzburg.

Alle Vorhalte seien im Blick auf die einschlägigen Normen gewissenhaft geprüft worden, hieß es. „Unter Berücksichtigung dieses Erkenntnisses entscheidet Erzbischof Alois Kothgasser, dass Peter Hofer mit Beginn der Fastenzeit, also ab Aschermittwoch, 22. Februar, als Pfarrprovisor nach St. Jakob am Thurn zurückkehren kann“, erklärte die Erzdiözese.

Pfarrer gab im März 2011 Pressekonferenz

Der Geistliche und emeritierte Universitätsprofessor Peter Hofer hatte im März 2011 bei einer Pressekonferenz in Salzburg eine sexuelle Beziehung mit der mittlerweile 48-jährigen Frau zwar zugegeben, den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs aber vehement bestritten.

Die Salzburgerin hatte zuvor dem Nachrichtenmagazin „profil“ geschildert, sie sei von Hofer in den 1980er Jahren, als er die Salzburger Stadtpfarre Nonntal geleitet hatte, mehrfach vergewaltigt worden. Zu Beginn der Tat sei sie noch nicht volljährig gewesen. Die Rechtfertigung des Geistlichen: Er habe eine intime Beziehung in den Jahren 1985 und 1986 geführt, „als die Frau erwachsen war“, sie aber nie zum Sex gezwungen und ihr nie Gewalt angetan.

„Mandantin wurde nicht von Rom gehört“

Für den Anwalt des mutmaßlichen Opfers hat die kirchliche Entscheidung „keinen Wert“, wie der Wiener Advokat Nikolaus Bauer am Donnerstag gegenüber der APA sagte. „Weder meine Mandantin noch ich sind von Rom gehört worden.“ Die Salzburgerin sei von kirchlicher Seite auch nicht begutachtet worden.

Der Anwalt fordert von Hofer einen „Näherungswert“ von 30.000 Euro an Therapie und Heilungskosten. Er beruft sich auf das aussagepsychologische Privatgutachten des Innsbrucker Psychologen Salvatore Giacomuzzi, der die Angaben der Frau als glaubwürdig und aussagefähig bezeichnet hatte.

Wegen dieser Expertise ist aber ein „Gutachter-Streit“ entbrannt, weil Giacomuzzi den Geistlichen belastete. Hofer ließ das Gutachten deshalb von zwei weiteren Gutachtern überprüfen. Die beiden Sachverständigen hätten darin „gravierende Fehler“ festgestellt, erklärte Hofers Rechtsanwalt Fritz Müller. „Das Gutachten von Giacomuzzi ist nachweisbar mit unglaublichen und gravierenden Fehlern behaftet und vom Ergebnis her falsch“, betonte Müller.

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