Schlagersängerin wehrt sich gegen FPÖ

Der Anwalt der deutschen Schlagersängerin Helene Fischer droht der FPÖ mit einer Klage. Die FPÖ hatte bei ihrem Neujahrstreffen in Salzburg das Video zu einem Song Fischers gezeigt. Das will die Künstlerin nicht auf sich sitzenlassen.

Florian Silbereisen, Helene Fischer

Felix Hörhager / Deutsche Presse Agentur DPA

Helene Fischer

Der Anwalt der deutschen Sängerin, die familiär auch russische Wurzeln hat, schickte nun eine Unterlassungsforderung an die Freiheitlichen. Bundesparteichef Heinz-Christian Strache und der Salzburger Landesparteichef Karl Schnell traten bei dem großen Treffen der Blauen in der Salzburg Arena vor 2.500 Parteifans als Gastgeber und Redner auf. In diesem Rahmen wurde vor Massenpublikum auch ein Musikvideo mit einem Song Fischers gezeigt.

Liebeslied vor Straches Rede

„Weil du total aus der Reihe tanzt, ein Mensch wie du, gibt dem Leben Glanz“, heißt es in dem Liebeslied „Phänomen“ von Fischer. Diese Zeilen haben Strategen der FPÖ oder ihren Parteichefs offenbar so gut gefallen, dass sie das Lied samt Video bei dem Neujahrstreffen in Salzburg auf der großen Videoleinwand vor Tausenden Besuchern zeigten.

Das geschah dramaturgisch direkt vor dem politisch später heftig umstrittenen Auftritt Straches. Dabei wetterte dieser mit teils harten und polemischen Worten gegen das politische System Österreichs, andere Politiker, den Chef der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Ariel Muzicant, und gegen Kritiker des Burschenschafterballs in der Wiener Hofburg, wo sich wenige Tage später auch Rechtsradikale aus mehreren Staaten Europas trafen, darunter Marine Le Pen aus Frankreich. Die Pariser Zeitung „Liberation“ berichtete darüber unter dem Titel „Brauner Walzer in Wien“.

Florian Silbereisen, Helene Fischer

Felix Hörhager / Deutsche Presse Agentur DPA

Populäres Schlagerpaar: Helene Fischer und der deutsche TV-Moderator und Musiker Florian Silbereisen sind seit 2008 auch privat zusammen; hier beim Feiern auf dem Oktoberfest in München.

Klagsdrohung und Forderung auf Unterlassung

Schlagerstar Fischer findet die Verwendung ihres Songs „Phänomen“ bei der FPÖ gar nicht phänomenal. Im Gegenteil: Fischer wolle nicht von einer Partei als Werbefigur benutzt werden, sagte ihr Anwalt. Er schickte nun einen Brief an die Parteizentrale in Wien.

Darin enthalten ist eine Aufforderung zur Unterlassung solcher Aktivitäten samt Zahlschein. Um keine Klage zu riskieren, musste die FPÖ nun mehrere hundert Euro überweisen. Das Geld sei bereits geflossen, sagte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl. FPÖ-Sprecher Martin Glier spricht von einem „Irrtum bei der AKM-Gebühr“ und kritisiert andere: Dass der Fall nun in Medienberichten auftauche, sei ein „verzweifelter Versuch, uns wieder anzupatzen“.

Ungeachtet dessen muss sein Parteichef Strache nun bei künftigen Auftritten wohl ohne den Song „Phänomen“ und ohne Videos von Helene Fischer auskommen, die sich nach eigenen Angaben von einer Partei nicht instrumentalisieren lassen will.

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