Billigarbeit: Keine Ausbildung für Lehrlinge
Die Rückmeldungen auf eine Aussendung an mehr als 3.000 Salzburger Lehrlinge zeigten der Gewerkschaft, dass viele Arbeitgeber ihren Pflichten als Ausbilder nicht nachkommen.
„Eine Situation haben wir bei einem Lehrling im Einzelhandel, der im Betrieb im Gastronomie-Kollektivvertrag eingestuft ist“, schildert Huber, „Somit umgeht man alle Schutzrechte im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz. Dieser Lehrling darf straffrei am Sonntag beschäftigt werden, hat weniger Arbeitszeitvorschriften und weniger Schutzvorschriften gegenüber den normalen Lehrlingen im Einzelhandel.“
Autowaschen statt Büro-Ausbildung
Auch bei einer Autofirma habe ein Mädchen eine Lehre als Bürokauffrau gemacht - „und hat regelmäßig über Monate hinweg täglich über 20 Autos gewaschen“, schildert Huber, „Auf die Frage ‚Ich bin ein Lehrling im Büro, wieso muss ich das tun?‘ ist gekommen: ‚Wir können uns das nicht leisten, einen Autowäscher einzustellen - deswegen kannst du das machen.‘“
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Lehrlinge müssten sich ihrer Rechte stärker bewusst werden, betont Gewerkschafter Huber: „Der Lehrling hat ein Recht auf Ausbildung - das ist auch im Gesetz so festgeschrieben. Wenn ein Lehrling nichts lernt, kann man das einklagen. Lehre ist ein Ausbildungs-, kein Ausbeutungsverhältnis.“ Die Jugendabteilung der Gewerkschaft für Privatangestellte, Druck, Journalismus und Papier (GPA-djp) verlangt Reformen bei der Lehrlingsausbildung. Dafür schlägt sich beispielsweise ein Lehrlingsinspektorat als Kontrollorgan vor.