Rettungsgasse auf Autobahnen ab 1.1.

Mit 1.1.2012 gilt auf Österreichs Autobahnen die Rettungsgasse. Bei stockendem Verkehr - zum Beispiel nach Unfällen - müssen Autolenker nach links und rechts ausweichen, um eine freie Spur in der Mitte für Einsatzfahrzeuge zu schaffen.

Der Wissenstand der Autofahrer um diesen Begriff ist noch recht unterschiedlich - manche kennen die Rettungsgasse aus Deutschland, andere können damit noch nichts anfangen.

Heuer 370 Unfälle auf A10

Allein auf der Tauernautobahn (A10) gab es heuer 370 Unfälle mit insgesamt drei Toten und 120 Verletzten.

Pannenstreifen immer wieder „zu“

Doch ab 1. Jänner gilt die Regelung auf den 1.719 österreichischen Autobahnkilometern - und die Rettungsgasse soll den Einsatzkräften nach Unfällen eine bessere Zufahrt ermöglichen: „Wir haben ja die Erfahrung, dass gerade der Pannenstreifen bei Staus immer wieder zugefahren wird“, sagt Rot-Kreuz-Landeskommandant Anton Holzer, „Unsere Einsatzmittel sind dann blockiert.“

Rettungsauto in der Rettungsgasse auf einer Autobahn

APA/dpa/Stefan Puchner

Rettungsgasse auf deutscher Autobahn

Der freie Fahrstreifen zwischen den Autokolonnen bringe besonders schweren Feuerwehrautos wertvolle Zeit, Landesfeuerwehrkommandant Leo Winter überzeugt: „Die Praxis hat gezeigt, dass auf den Autobahnen immer wieder Probleme waren, dass unsere Einsatzkräfte schnell dorthin kommen, weil die Autos kreuz und quer gestanden sind.“

Ab sofort ist die Rettungsgasse auch im Ausbildungsplan der Salzburger Feuerwehren - für Schulungsleiter Markus Brandauer „längst überfällig.“

Strafen für Lenker, die Rettungsgasse ausnützen

„Wir erwarten uns davon eine wesentliche Verbesserung der Rettungskette“, sagt auch Werner Baier, Autobahnpolizeichef in Anif, „Wir erwarten uns, dass wir schneller und sicherer zu einer Unfallstelle vorkommen.“

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Rettungsgasse bekommt eigene Kampagne (wien.ORF.at; 6.11.2011)

Die Polizei wird genau darauf achten, dass die Rettungsgasse nicht zur Fahrspur für besonders eilige Autolenker wird. Wer dort erwischt wird, bekommt nicht nur eine Strafe, sondern auch eine Eintragung im „Punkteführerschein“.