Ex-„Gault Millau“-Herausgeber verurteilt

Am Salzburger Landesgericht wurde der ehemalige Herausgeber der österreichischen Ausgabe des Gourmetmagazins „Gault Millau“ wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Michael Reinartz muss 200.000 Euro Strafe zahlen - davon 100.000 Euro unbedingt.

Reinartz soll zwischen 1996 und 2005 durch das Vorschieben einer Briefkastenfirma in Liechtenstein rund eine Million Euro an Steuern hinterzogen haben - das warf ihm die Anklage vor. Und zumindest für das Jahr 2005 wurde der mittlerweile pensionierte Ex-Herausgeber am Donnerstag verurteilt: Er soll 100.000 Euro Geldstrafe unbedingt zahlen, weitere 100.000 Euro Strafe sprach das Gericht auf Bewährung aus.

Sollte Reinartz die Strafe nicht bezahlen, müsse er acht Monate ins Gefängnis, entschied der Richter. Zusätzlich müssten die 2005 hinterzogenen rund 211.000 Euro binnen eines Jahres zurückgezahlt werden, sagte Gerichtssprecherin Bettina Marxones-Kurkowski zur APA. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung abgaben. Reinartz’ Frau wurde in dem Prozess freigesprochen.

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Stets Unschuld betont

Der Ex-Herausgeber hatte bei einem Prozesstermin im ORF-Interview jede Schuld von sich gewiesen - alle Geschäfte seien korrekt gelaufen. Michael Reinartz hatte den „Gault Millau“ im Jahr 2005 verkauft.