Ungenütztes Bauland „wieder rückwidmen“

Die Möglichkeit, unbebautes Bauland nach zehn Jahren rückzuwidmen, müsse öfter genutzt werden. So soll auf Grundbesitzer mehr Druck ausübt werden, fordern gemeinnützige Wohnbauträger. Zurzeit explodieren die Immobilienpreise.

Immobilien statt Aktien als Geldanlage

Gerade im Großraum Salzburg stiegen die Preise von Immobilien in den letzten Wochen und Monaten rasant. Baugründe wurden im Vergleich zum Vorjahr um knapp ein Zehntel teurer. Die Folge sind entsprechend teure Miet- und Eigentumswohnungen.

Ein Kaufpreis zwischen 3.000 und 4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ist keine Seltenheit mehr. Für besonders schöne Lagen blättert man in der Stadt Salzburg auch zwischen 8.000 und 9.000 Euro pro Quadratmeter hin.

Warum Wohnungen zu solchen Preisen Käufer finden, erklärt Roland Brugger, Geschäftsführer von Myslik Bau, so: „Ich bin immer wieder persönlich damit konfrontiert, dass Leute in Wohnungen ihr Geld deponieren wollen. Sie flüchten von Aktien in Immobilien. Auf der anderen Seite wissen wir natürlich auch, dass Bauland nicht unbegrenzt zur Verfügung steht.“

Grünland in der Stadt Salzburg

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Grünland in der Stadt Salzburg

Keine Hemmungen bei Quadratmeter-Preisen

Das knappe Bauland lässt die Preise steigen. Im Durchschnitt kostet ein Quadratmeter Baugrundstück in der Stadt Salzburg zurzeit 662 Euro. Bei einzelnen Liegenschaften kann es aber deutlich teurer werden.

„Die Schallmauer von 1.000 Euro pro Quadratmeter Bauland ist überschritten“, sagt Salzburg-Wohnbau-Geschäftsführer Roland Wernik, „Sie hat lange gebremst und jetzt hat niemand mehr Hemmungen, auch 1.200 Euro für den Quadratmeter zu verlangen.“

Grundbesitzer warten ab

Wegen dieser Preisspirale nach oben warten auch viele Grundbesitzer ab, bevor sie ihr Bauland verkaufen oder bebauen, beobachtet Markus Sturm, Geschäftsführer der Wohngenossenschaft „Die Salzburg“.

Zwang zur Rückwidmung gefordert

Genau hier sollten die Gemeinden als Baubehörden und die Landespolitik mehr Druck machen, fordert Sturm: „Wir haben die Rückwidmung nach zehn Jahren als eine Kann-Bestimmung. Es wird diese Kann-Bestimmung nur in sehr wenigen Fällen angewendet. Wenn sich herausstellt, dass diese Bestimmung nur sehr schwer durchsetzbar ist in manchen Gemeinden, muss man überlegen, ob diese Kann-Bestimmung nicht eine Muss-Bestimmung werden sollte.“

In der Landespolitik hat eine zaghafte Diskussion über strengere Regeln zwar schon begonnen, konkrete Änderungen gibt es aber noch nicht