Effektives Staubsaugen mit weniger Watt

Seit September dürfen laut EU-Recht keine Staubsauger mit einer Leistung von mehr als 1600 Watt auf den Markt kommen. Doch was bedeutet das für den Konsumenten?

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Sonntags Haushalt in „Ihr Vormittag“, jeden Mittwoch um 9.40 Uhr

Noch ist vielen EU-Bürgern der Abschied von der geliebten Glühbirne in Erinnerung. Seit September sind nun die Staubsauger dran. Vorerst dürfen nur noch Geräte auf den Markt kommen die eine Leistung von unter 1600 Watt aufweisen. Ab 2017 sinkt der Grenzwert noch einmal deutlich auf 900 Watt.

Energiesparen durch EU-Richtlinie

Gesetzlicher Hintergrund ist die Eco-Design-Richtlinie, die die EU-Kommission 2013 auf den Weg gebracht hat. Die Händler werden verpflichtet die Geräte mit einem EU-Energielable auszustatten. Eines der Hauptziele dieser Richtlinie ist es bis 2020 mindestens 20 Prozent Energie einzusparen. Auch die Haushaltsgeräte sollen ihren Beitrag dazu leisten. Neben den Staubsaugern werden in näherer Zukunft noch andere Geräte wie Warmwasserbereiter, Kühl- und Tiefkühlgeräte, Backöfen und noch mehr, einer Leistungsbeschränkung unterzogen.

Staubsaugroboter

ORF

Staubsaugroboter sind von der Wattbeschränkung der EU ausgenommen.

Viele Konsumenten sind irritiert. Wird diese Leistungsbeschränkung bei den Staubsaugern sich auf die Sauberkeit ihrer Wohnungen auswirken? Nein. Denn die Höchstgrenze von 1600 Watt entspricht schon jetzt den gängigen Staubsaugermarken. Und durch technische Neuerungen am Motor ist die Saugleistung der Geräte höher als je zuvor. De facto ist die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie also eher eine Herausforderung an die Hersteller. Von der Regulierung werden die Verbraucher nicht viel mitbekommen. Außer das der Stromverbrauch sinkt und damit die Kosten.

Nähere Infos zum Energielabel finden Sie hier:

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Links:

Einzelne Socken in der Waschmaschine (salzburg.orf.at, 15.10.2015)
Sonntags Haushalt (salzburg.ORF.at, 8.10.2014)