Drei Mordschuldsprüche im Fall Krenn

Am Landesgericht Salzburg sind alle drei Angeklagten im Fall Krenn am Mittwochnachmittag wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Es geht um den Tod des Salzburgers Roland Krenn. Die Strafen betragen 16, 15 und sieben Jahre Haft.

Häftling wird in die Justizanstalt Puch Urstein bei Salzburg gebracht

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Haftanstalt

Der angeklagte Musiker wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Weiters wurde vom Gericht die Unterbringung des 25-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher angeordnet.

Der ebenfalls beschuldigte Gastronom im Alter von 30 Jahren erhielt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Und die 21-jährige Frau bekam sieben Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben. Die Angeklagten haben durch ihre Verteidiger jeweils Bedenkzeit erbeten. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Nicht rechtskräftig

Die acht Geschworenen berieten seit Mittwochnachmittag mit Berufsrichtern über die Höhe der Haftstrafen. Schon seit einer Rechtsbelehrung am Mittwochmorgen gab es Beratungen über Schuld oder Unschuld, an denen nur die Geschworenen teilnahmen.

Höchststrafen deutlich unterschritten

Die Geschworenen mussten dann mit einfacher Mehrheit - also mit mindestens fünf von acht Stimmen - entscheiden. Bei Gleichstand würde für einen Angeklagten die günstigere Meinung gelten - im Zweifel wäre das ein Freispruch. Bei der Geschworenenabstimmung waren die drei Berufsrichter nicht dabei, die das Verfahren begleiteten.

Dem hauptangeklagten Flachgauer Musiker und dem Innviertler Wirt drohten bis zu 20 Jahre oder gar lebenslängliche Haft. Die Ex-Freundin des Musikers hätte mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden können. Dieser geringere Strafrahmen beruht auf dem jungen Alter der Beschuldigten.

Angeklagte bei Prozess im Salzburger Landesgericht

APA/Franz Neumayr

Der hauptangeklagte Musiker (links) und der mitangeklagte Wirt bei dem Prozess

Plädoyers: Gegenseitige Vorwürfe der Angeklagten

Am Dienstag waren noch die Verteidiger mit ihren Schlussplädoyers an der Reihe: Der Anwalt des teilgeständigen Musikers bat um Strafmilderung für seinen Mandanten. Der hätte immerhin zur Aufklärung der Tat beigetragen und sei zum Mord angestiftet worden. Der Musiker hatte ja ausgesagt, dass das Trio Krenn zwar habe betäuben und ausrauben wollen - der Tod des 63-Jährigen sei aber nicht beabsichtigt gewesen.

Der Anwalt der Ex-Freundin des Musikers beantragte für seine Mandantin einen Freispruch. Die 21-Jährige habe „absolut kein Motiv“ für die Tat gehabt, die Beweislage sei dünn. Auch der Verteidiger des Gastwirts stellte seinen Mandanten als unschuldig dar: Auch bei diesem fehle das Motiv: Denn dass der Wirt, der über genug Geld verfügt habe, wegen 10.000 Euro Schulden des Musikers einen Raubmord in Auftrag gebe, sei „nicht nachvollziehbar“. Sowohl der Verteidiger der Ex-Freundin als auch der des Wirtes stellten den hauptangeklagten Musiker als notorischen Lügner dar.

Staatsanwältin: „Indizien reichen für Verurteilung“

Der Staatsanwältin zufolge reichten die Indizien aus, um alle drei wegen Mordes, Raubes und Diebstahls zu verurteilen. Laut Anklage sollen der Musiker und seine damalige Freundin den vermögenden Akademiker nach einem Abendessen mit Pralinen, in die sieben bis acht Tabletten des Medikaments Noctamid gemischt waren, am 19. Juli 2016 in dessen Villa in der Stadt Salzburg getötet haben. Der befreundete Wirt habe das Paar zu der Tat angestiftet. Das Motiv sei gewesen, mit dem Nachlass des Salzburgers ein schönes Leben zu führen.

Ehemaliger Schweinestall, in dem die Leiche des 63 jährigen Geschäftsmannes entdeckt wurde

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Die in eine Kunststofffolie eingewickelte Leiche Krenns wurde in einem ehemaligen Schweinestall im Innviertel entdeckt

Die Leiche Krenns wurde am 12. Mai 2017 nach einem Hinweis des bereits in Verdacht geratenen Musikers in einem aufgelassenen Schweinestall auf dem Grundstück des Gastronomen im Innviertel gefunden. Der im Flachgau wohnende Mann gestand einen Raub ohne Tötungsvorsatz ein, die beiden anderen Angeklagten beteuerten ihre Unschuld.

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