Neue Richtlinien zur Wohnungsvergabe

In der Stadt Salzburg werden die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen erneuert. Dabei werden Bewerber mit Plus- und Minuspunkten bewertet. Die neuen Vergaberegeln wurden in einem Amtsbericht festgelegt.

Hintergrund für die neuen Vergabe-Richtlinien von Wohnungen war der GSWB-Skandal, bei dem die Wohnbaugesellschaft günstige Wohnungen an gutverdienende Mitarbeiter vergeben haben soll. Die Konsequenz: Künftig werden auch sämtliche Wohnungen der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft von der Stadt vergeben und neue Richtlinien für die Wohnungsvergabe sollen dabei soziale Treffsicherheit garantieren.

Die Stadt Salzburg besaß im vergangenen Jahr rund 1.800 Wohnungen und hatte zusätzlich noch Vergaberechte für knapp 8.600 Wohnungen der gemeinnützigen Bauträger. In Folge des GSWB-Skandals wurde beschlossen, dass künftig die gesamten geförderten Mietwohnungen der GSWB, die sich im Stadtgebiet befinden von der Stadt Salzburg vergeben werden.

Bislang hauptsächlich Einkommen ausschlaggebend

Die alten Wohnungsvergabe-Richtlinien der Stadt Salzburg stammen aus dem Jahr 1995. Auch diese funktionieren nach einem Punktesystem - je mehr Punkte, desto dringender ist die Wohnungssuche zu bewerten. Zur Punktevergabe wurde bislang allerdings vor allem das Einkommen der Wohnungswerber herangezogen. Im Wohnleitbild von 2005 wurde eingefordert, die Vergabe-Richtlinien alle zehn Jahre zu evaluieren und anzupassen. Seit 1995 aber erfolgte keine Anpassung.

Pluspunkte für Alleinerzieher oder für Ehrenamt

Künftig zählen neben dem Einkommen auch andere Faktoren: Die Wohnungsvergabe erfolgt nach Minus- und Pluspunkten. Wer etwa alleinerziehend ist oder sich ehrenamtlich betätigt, erhält Pluspunkte. Minuspunkte gibt es zum Beispiel bei nicht nachvollziehbaren Sonderwünschen, denn die Stadt versteht sich laut SPÖ-Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer nicht als Immobilienbüro. „Wenn jemand wirklich ganz besondere Wünsche hat, wie er will nur eine Wohnung mit einer Terrasse, dann gibt es einfach Minuspunkte, weil wir ja kein Immobilienbüro sind. Pluspunkt gibt es etwa, wenn man zum Beispiel zwei Jahre ehrenamtliche Tätigkeit nachweisen kann, wenn man eine Behinderung hat, wenn man eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater ist“, sagte Hagenauer.

Wohnsiedlung

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Künftig werden Bewerber mit Plus- und Minuspunkten bewertet

Auch bei Obdachlosigkeit würde der Bewerber auf der Vergabeliste nach oben gereiht werden. Das Einkommen mache bei der Wohnungsvergabe aber auch weiterhin den größten Anteil aus, so Hagenauer.

Minuspunkte bei schlechtem Deutsch?

Die Voraussetzungen für eine Wohnung ändern sich ebenfalls. Bislang mussten Antragssteller mindestens drei Jahre lang ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben. Diese Frist soll auf fünf Jahre erhöht werden. Offen ist noch, ob Bewerber mit mangelnden Deutschkenntnissen Minuspunkte bekommen sollen. Hagenauer bestätigte, sie sei offen für diese Richtlinie, wenn es der politische Wunsch sei. Wegen möglicher Diskriminierung kann diese Auflage aber nicht in den Amtsbericht aufgenommen werden.

Die neuen Wohnungsvergabe-Richtlinien sollen am Donnerstag im Sozialausschuss besprochen werden. Sie könnten im letzten Gemeinderat vor der Sommerpause - am 4. Juli - beschlossen werden.

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