ASFINAG weist Kritik der Bergrettung zurück

Die Fahrzeuge von Berg- und Wasserrettung würden nur dann als Einsatzfahrzeuge gelten, wenn sie mit Blaulicht unterwegs sind. So rechtfertigt sich die Autobahngesellschaft ASFINAG gegen Kritik der Salzburger Bergrettung an der Vignettenpflicht.

Das ist jedenfalls die Auskunft der Autobahngesellschaft ASFINAG, warum Fahrzeuge der ehrenamtlichen Organisationen Vignetten für Fahrten auf der Autobahn kaufen müssen. Diesen Umstand hatte der Landesleiter der Bergrettung, Balthasar Laireiter, am Sonntag gegenüber dem ORF Salzburg kritisiert.

Die Fahrzeuge der Berg- und Wasserrettung haben einen Blauchlicht-Bescheid: Dies bedeutet, dass sie nur dann als Einsatzfahrzeug gelten, wenn das Blaulicht eingeschalten ist. Bei Fahrten zu Ausbildungen oder Besprechungen sind sie nach dem Gesetz hingegen kein Rettungsfahrzeug mehr und daher gelte in diesen Fällen Vignettenpflicht, argumentiert Walter Riepler von der ASFINAG.

Vignettenpflicht Bergrettung

ORF

Auch bei der Bergrettung gilt Vignettenpflicht

„Vignetten-Befreiung nur für Fahrten mit Blaulicht“

"Die Fahrzeuge mit Blaulicht-Bescheid sind im Einsatzfall von der Vignettenpflicht ausgenommen, also wenn sie mit Blaulicht fahren, und zwar natürlich auch bei den Retourfahrten. Für alle anderen Fahrten, die ja auch privater Natur sein können, gilt aus dem Gebot der Fairness heraus das gleiche wie für jeden anderen Benutzer der Autobahn - da muss eine Vignette geklebt werden, betont Riepler.

Um Fahrzeuge der Berg- und Wasserrettung von der Vignettenpflicht zu befreien, müsste das Bundesstraßen-Mautgesetz geändert werden. Der Auftrag zu einer solchen Gesetzesänderung müsste von der Politik kommen, betont man bei der ASFINAG.

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ASFINAG weist Kritik der Bergrettung zurück
Die Fahrzeuge von Berg- und Wasserrettung würden laut ASFINAG nur dann als Einsatzfahrzeuge gelten, wenn sie mit Blaulicht unterwegs sind.

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