Land will bei Belästigung strenger strafen

Das Land Salzburg verschärft das Gleichbehandlungsgesetz im Landesdienst. Es sieht Maßnahmen gegen Diskriminierung und für mehr Gleichbehandlung der Landesbediensteten vor - darunter auch höhere Strafen bei sexueller Belästigung.

Die Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes sieht vor, dass die Landesregierung künftig alle zwei Jahre einen Einkommensbericht vorlegt. Damit sollen alle Einkommen und vor allem allfällige Unterschiede zwischen Frauen und Männern erfasst werden. Ziel ist, die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern zu schließen.

Höheres Strafmaximum bei sexueller Belästigung

Teurer wird künftig der Schadensersatz für Diskriminierung durch Belästigung und sexuelle Belästigung. Betrug die Mindesthöhe der Strafe bisher 720, sind es künftig 1.000 Euro. Zudem wird die Begriffsdefinition der Diskriminierung erweitert. Nach der Novelle ist es auch Diskriminierung, wenn man einer anderen Person die Anweisung zur Diskriminierung erteilt.

Außerdem gilt als Diskriminierung, wenn jemand durch ein Naheverhältnis zu Menschen wegen deren Geschlecht, ethischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminiert wird.

Gänzlich neu ist das Benachteiligungsverbot. Damit dürfen Landesbedienstete, die ein Gleichbehandlungsverfahren einleiten, nicht dafür entlassen, gekündigt oder sonst wie benachteiligt werden. Gleiches gilt für Zeugen in einem solchen Verfahren.

Geschlechtergerechte Sprache und Gremienbesetzung

Gremien wie Aufsichtsräte, Vereins- oder Stiftungsorgane müssen künftig in einem ausgewogenen Verhältnis von Männern und Frauen besetzt werden. Auch die Sprache muss künftig geschlechtergerecht sein.