Privatkonkurse: Erleichterungen für Schuldner

Der Privatkonkurs in Österreich ist neu geregelt und bringt wesentliche Erleichterungen für Schuldner. Das erwartet zumindest die Salzburger Schuldnerberatung. Die zehn-Prozent- Mindestquote für die Schuldentilgung wurde abgeschafft.

Zudem wird die Dauer, in der bis aufs das Existenzminimum gepfändet wird, von sieben auf fünf Jahre gesenkt. In dieser Zeit müssen die Schuldner nachweisen, dass sie sich um eine Arbeit bemühen. Alle Vergünstigungen des neuen Rechts gelten auch rückwirkend für bereits laufende Verfahren.

Die Reform macht das Leben für die Schuldner deutlich leichter: Bisher galt: Sieben Jahre lang Pfändung bis zum Existenzminimum und mindestens ein Zehntel der Schulden müssen am Ende zurückbezahlt sein - sonst scheitert der Konkurs und alle Schulden inklusive Zinsen leben wieder auf.

Zehn-Prozent-Mindestquote vom Tisch

Diese zehn-Prozent-Mindestquote ist jetzt vom Tisch, sagt der Leiter der Schuldnerberatung in Salzburg, Peter Niederreiter. „Dadurch haben auch Personen, die bisher nichts zahlen konnten wie Alleinerzieherinnen, Bezieherinnen von Karenzgeld oder Mindestpensionisten, jetzt eine realistische Chance, ihre Schulden loszuwerden. Zudem wurde die Dauer des Abschöpfungsverfahren von sieben Jahren auf fünf Jahre verkürzt.“

Auf

Während der Zeit der Rückzahlung müssen die Betroffenen jedes Einkommen über dem Existenzminimum zur Rückzahlung der Schulden abgeben. Zu den Pflichten zählt auch, dass der Konkursschuldner nachweisen muss, sich um eine Arbeit zu bemühen. Das soll in Zukunft auch streng kontrolliert werden.

Vergünstigungen auch für bereits laufende Verfahren

Alle Vergünstigungen des neuen Rechts gelten auch rückwirkend für bereits laufende Verfahren. Die Zahl der Privatinsolvenzen in Salzburg ist in den ersten drei Quartalen 2017 um ein Fünftel auf 5.600 Fälle zurückgegangen.

Links: