Urteil: Amokfahrer darf als freier Mann ausreisen

Jener Amokfahrer aus Norwegen, der im Februar bei Leogang (Pinzgau) einen Unfall mit einem Toten und zwei Schwerverletzten verursacht hat, darf als freier Mann nach Norwegen ausreisen.

Der 42-jährige Norweger verließ das Landesgericht am Dienstag, obwohl er verurteil wurde, als freier Mann. Die Geschworenen erklärten den Angeklagten als nicht zurechnungsfähig. Laut einem Gutachter litt der Familienvater zum Tatzeitpunkt unter einer akut schizophrenen paranoiden Psychose, deshalb lautete die Anklage nicht Mord und auch nicht Mordversuch.

Nur bedingte Einweisung mit mehreren Auflagen

Das Gericht ordnete am Dienstag die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Allerdings wurde seine Unterbringung nur unter bedingten Umständen beantragt. Der Familienvater muss sich in Norwegen unter anderem einer psychiatrischen Behandlung unterziehen, schwere Medikamente einnehmen und monatliche Gutachten von Fachärzten und Psychotherapeuten vorlegen. Die Einhaltung dieser Auflagen wird voraussichtlich an die norwegischen Behörden übertragen werden.

Landesgericht überwacht Weisungen

Gerichtssprecher Peter Egger begründete das Urteil am Dienstag damit, dass das Gericht keinen Ermessensspielraum habe, sondern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Unterbringung lediglich bedingt angeordnet werden muss, wenn Gesundheitszustand, Vorleben des Angeklagten, Tatausmaß, zwischenzeitlich erzielter Behandlungserfolg und die bloße Androhung der Unterbringung in Verbindung mit einer Behandlung außerhalb der Anstalt ausreichen werden.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. „Die Einhaltungen der erteilten Weisungen werden vom Landesgericht Salzburg laufend und streng überwacht. Sollte der Betroffene gegen die Weisungen verstoßen, so hätte dies seine umgehende Festnahme, Auslieferung nach Österreich und weitere Anhaltung in einer Anstalt zur Folge“, sagte Egger.

Tödlicher Verkehrsunfall Leogang

FF Leogang

Im Februar prallte der 42-Jährige mit 140 km/h gegen das Auto eines 23-Jährigen

Angeklagter: „Schwieriges Jahr 2016“

Der Norweger stimmte den Weisungen und Auflagen zu. Er habe sich krankheitsbewusst, problembewusst und behandlungsbereit gezeigt, dass die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung erfüllt seien, sagte Gerichtssprecher Egger. An die Unfallfahrt selber könne sich der Angeklagte nicht erinnern, sagte am Montag dessen Verteidiger Kurt Jelinek. „Er hat keinerlei Erinnerung daran. Aber er kennt natürlich den Akt und weiß, was er angerichtet hat. Und es tut ihm unendlich leid.“

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