Parteienförderung: Neues Gesetz möglichst rasch
Grund für diese rasche Neufassung: Die Höchstrichter hatten nicht den Inhalt der Bestimmungen an sich kritisiert, sondern nur die Tatsache, dass diese Regeln zur Parteiförderung während der laufenden Gesetzgebungsperiode geändert wurden.
ORF
Einziger Unterschied: Erst nach nächster Wahl gültig
Ganz vereinfacht gesagt plant die Landesregierungskoalition, das vom Verfassungsgerichtshof gekippte Gesetz erneut zu beschließen - mit dem einzigen Unterschied, dass es erst nach der nächsten Landtagswahl gilt. Ab diesem Zeitpunkt soll es dann nicht mehr möglich sein, dass Parteien - wie im konkreten Fall die FPÖ - die Förderung für sechs Abgeordnete kassiert, obwohl fünf davon aus der Partei ausgeschlossen wurden und sich in der Freien Partei Salzburg (FPS) rund um Ex-FPÖ-Chef Karl Schnell zusammengeschlossen haben. Der FPS steht ja nach dem Spruch der Höchstrichter dieser Teil der Parteiförderung derzeit ja nicht zu - mehr dazu in Parteiengeld: Weiter Streit um doppelte Auszahlung (salzburg.ORF.at; 27.6.2017).
In Zukunft soll die Förderung dann die tatsächliche Stärke einer Partei im Salzburger Landtag widerspiegeln. Dieses Gesetz dürfte im Landtag auch mit großer Mehrheit so beschlossen werden. Bereits im Jänner hatte das Landesparlament mit großer Mehrheit für eine derartige Regelung gestimmt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich jetzt, bei der neuerlichen Beschlussfassung, daran etwas ändern wird. Der einzige Unterschied ist ja nur, dass das Gesetz erst nach der nächsten Wahl im Frühjahr 2018 in Kraft tritt.
Link:
- Doch volle Subvention für dezimierte Parteien (salzburg.ORF.at; 23.6.2017)