Brandstiftungen: Frau freigesprochen

Beim Salzburger Landesgericht ist am Donnerstag eine 41-Jährige vom Vorwurf freigesprochen worden, eine Serienbrandstifterin zu sein. Sie war wegen Bränden in einem Mehrparteienhaus angeklagt. Die Beweise waren aber zu dünn.

Die Brandserie in dem Haus sorgte im vergangenen Frühjahr für Aufsehen: Insgesamt gab es dort innerhalb weniger Wochen zehn Feuer - innerhalb von zwei Tagen sogar drei. Zwar hielt sich der Sachschaden in Grenzen, jedoch mussten einige Bewohner mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Spital gebracht werden. Jedes Mal ging Hausrat in Flammen auf: Matratzen, Müllsäcke, Kleidung und Plastikflaschen.

Wohnhausbrand in Salzburg-Gnigl

Arnold Klement

In dem Mehrparteienhaus brannte es im vergangenen Frühjahr gleich zehn Mal

41-Jährige: In einem Fall von Vermieter angestiftet

Die Polizei konzentrierte ihre Ermittlungen mehr und mehr auf die Hausbewohner. Ende März - nach einem weiteren Brand - gab es dann Videobeweise aus einer versteckten Überwachungskamera. Die 41-jährige Hausbewohnerin wurde festgenommen.

Die Serbin gestand auch ein, das Feuer gelegt zu haben, bei dem sie auf Video aufgezeichnet worden war: Der ehemalige Hausbesitzer habe sie angestiftet, einige Plastikflaschen in einem Mistkübel vor dem Haus anzuzünden, um Mieter los zu werden. Der 83-Jährige habe ihr mit Hinauswurf gedroht, sollte sie das nicht tun. Der Ex-Vermieter räumte auch ein, mit der Frau dutzendfach „Sex gespielt“ zu haben.

Das von der Frau verursachte Feuer sei aber zu klein gewesen und nicht einmal eine Sachbeschädigung, so das Gericht. Mit den anderen Bränden habe sie nichts zu tun, betonte die 41-Jährige bei dem Prozess.

Mutmaßliche Serienbrandstifterin bei Prozess in Salzburg

Wildbild

Die 41-Jährige muss sich am Donnerstag vor Gericht verantworten

„Nicht geeignet, Feuersbrunst herbeizuführen“

Die Staatsanwaltschaft hatte die Verdächtige jedoch als mutmaßliche Verursacherin von sechs der zehn gelegten Brände angeklagt. Alle seien ähnlich ausgelöst worden. Doch die Anklage wegen versuchter Brandstiftung hatte bei dem Prozess am Dienstag keinen Bestand. Die 41-Jährige wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Verteidiger Bernhard Loimer hatte schon vor dem Prozess Zweifel daran, ob die Anklage halten würde: „Es gibt nur für 50 Prozent der angeklagten Fakten überhaupt nur ein brandschutztechnischen Sachverständigengutachten - wir wissen also bei der Hälfte der Fälle gar nicht, ob diese versuchten Brandstiftungen geeignet gewesen wären, eine Feuersbrunst herbeizuführen.“

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