BH: „Gambswirt-Strafe gerechtfertigt“

Die 2.000 Euro Strafe für den illegalen Abriss des Gambswirtes in Tamsweg (Lungau) ist laut Bezirkshauptmannschaft Tamsweg gerechtfertigt. Die Größe eines Abrissgebäudes sei nicht im Verhältnis zur Strafe zu sehen.

Nach dem Vollbrand des Gambswirtes im Jahr 2014 riss der Besitzer die Brandruine illegal ab und sparte sich dadurch 1,7 Millionen Euro Sanierungskosten - mehr dazu in: Tamsweg: Großbrand nach 22 Stunden gelöscht (salzburg.ORF.at; 05.7.2014).

Das historische Gebäude galt als schutzwürdig, aber nicht als denkmalgeschützt. Der illegale Abriss des Gambswirtes wäre mit einer Höchststrafe von 20.000 Euro bedroht gewesen. Die BH Tamsweg legte die Strafe auf ein Zehntel der Höchststrafe fest, auf 2.000 Euro. Die Größe des Abrissgebäudes darf nicht im Verhältnis zur Strafe gesehen werden, sagte die Lungauer Bezirkshauptfrau Michaela Rohrmoser. „Bei einer ersten verwaltungsrechtlichen Verurteilung geht man von zehn Prozent des Strafrahmens aus, das wären in diesem Fall 2.000 Euro. Die Besitzer des Gambswirtes haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, das Verfahren ist daraufhin zum Landesverwaltungsgericht gegangen. Dort wurde unsere Strafhöhe bestätigt“, so Rohrmoser.

Milde Strafe: Türöffner für Gesetzesbrecher?

Das Landesverwaltungsgericht hätte die Strafe auch erhöhen können. Sollte der Besitzer des Gambswirtes, Hermann Maier, einen weiteren Verwaltungsverstoß begehen, dann würden die Strafen höher werden. Bezirkshauptfrau Michaela Rohrmoser glaubt nicht, dass bei einer derart milden Strafe anderen Gesetzesbrechern Tür und Tor geöffnet werden. „Das hoffe ich nicht, es gibt schon eine allgemeine moralische Entwicklung, dass man sich an die Gesetze hält und nicht, dass man bewusst dagegen verstößt“, sagte Rohrmoser.
Der Neubau des Gambswirtes kostete rund zehn Millionen Euro. Die abgerissene Brandruine war in ihren Grundzügen 500 Jahre alt.

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