Streit um Strafgelder: Keine Ermittlungen

Der vom FPS-Landtagsabgeordneten Friedrich Wiedermann geäußerte Verdacht, Strafgelder aus dem Luft-Tempolimit rund um die Stadt Salzburg könnten zweckwidrig verwendet worden sein, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft (StA) sieht keinen Anlass für Ermittlungen.

Es ging um die Frage, wofür 24 Millionen Euro Strafgelder aus dem Lufthunderter zwischen Salzburg-Süd und Golling und dem umstrittenen, flexiblen 80iger auf de Stadtautobahn zwischen Salzburg-Nord und Wals verwendet werden dürfen.

FPS-Landtagsabgeordneter Friedrich Wiedermann hatte dem Salzburger Polizeidirektor Unterlagen übermittelt und den Verdacht geäußert, dass der Ankauf von Zivilstreifenfahrzeugen, Motorrädern und EDV-Ausrüstung für die Verkehrspolizei strafrechtlich relevant und einen Amtsmissbrauch von Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler darstellen könnte.

Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

Die Staatsanwaltschaft sieht das nun anders. Robert Holzleitner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärt, die Vorwürfe seien geprüft worden. Es bestehe kein Anfangsverdacht für eine gerichtlich strafbare Handlung. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werde daher abgesehen.

FPS-Landtagsabgeordneter Friedrich Wiedermann sagte am Freitag gegenüber dem ORF, er nehme die für ihn überraschend schnelle Entscheidung der Justizbehörden zur Kenntnis. Er bleibe zwar bei seiner Meinung, weitere politische Schritte wolle er aber nicht unternehmen. Der Landtag sei keine Strafverfolgungsbehörde.

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