Land vermietet Wohnungen zu Spottpreisen

Das Land Salzburg vermietet Dutzende Wohnungen in bester Innenstadtlage um Spottpreise. Das geht aus einer Landtagsanfrage des Teams Stronach (TS) hervor. Mehr zu verlangen sei aber nicht möglich, kontert das Land.

Teilweise müssen die Mieter von Wohnungen des Landes in der Innenstadt nur 22 Cent für den Quadratmeter zahlen, plus Betriebskosten. Eine fiktive Wohnung mit 100 Quadratmetern könnte mit etwas Glück im Landesgebäude in der Kaigasse nur 22 Euro im Monat kosten, plus Strom und Heizung. Von solchen Preisen können die allermeisten Salzburger nur träumen.

Landesbediensteten vorbehalten

50 Wohnungen besitzt das Land Salzburg auf dem Waagplatz und in der Kaigasse. Sie sind Landesbediensteten und deren nächsten Angehörigen vorbehalten, direkte Nachkommen können die Verträge auch übernehmen. Im Schnitt beträgt die Kaltmiete zwischen 80 Cent und 4,60 Euro pro Quadratmeter. Das sei viel zu billig, der Bund müsse endlich das Mietrecht ändern, hieß es von TS-Klubobmann Helmut Naderer.

Land vermietet billige Dienstwohnungen

ORF

In diesem Gebäude in der Salzburger Kaigasse sind Dienstwohnungen des Landes

Niedrige Tarife auch bei Neuvergabe

Die zuständige Landesabteilung relativierte die Sache. Die Wohnungen würden altem Mietrecht unterliegen, bei dem extrem niedrige Richtwerte gelten. Viele der Wohnungen seien außerdem alt und abgewohnt. Weiters würden dort keine reichen „Hofratswitwen“ leben, sondern sozial und finanziell schwache Landesbedienstete, sagte Helmut Priller von der Personalvertretung, die in einem Ausschuss die Wohnungen vergibt.

Mieterschutzverband: „Relikte aus vergangener Zeit“

Walter Windischbauer vom Mieterschutzverband erklärte, dass solche Preise nach dem Krieg und vor der großen Mietrechtsnovelle in den 90er zustande kamen: „Solche Dinge gibt es. Das sind Relikte längst vergangener Zeit. Das heißt die konkrete Wohnung, wenn es dann wirklich um 20 oder 30 Cent geht pro Quadratmeter, muss eine sein, die lange vor 1994 vermietet wurde oder vor dem Krieg und die dann über die Generationen in der Familie weitergegeben wurde.“

Dieses Weitergeben ist bei sehr alten Verträgen möglich - an Kinder, Ehepartner oder Lebensgefährten. Und die können wieder weitergeben. Es müsse laut Mietrecht ein Wohnbedürfnis gegeben sein, sagte Windischbauer: „Und man muss schon davor in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben.“

Land hat kein Interesse, Häuser zu verkaufen

Die Mieter haben unbefristete Verträge. Daran wird sich wohl auch nichts ändern. Das Land hat derzeit auch kein Interesse, die Häuser zu verkaufen. Die Mieten der Geschäfte im Erdgeschoss sind dafür überhaupt nicht günstig. Dort kostet der Quadratmeter mehr als 30 Euro.

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Hintergründe der billigen Dienstwohnungen

Tobias Pötzelsberger berichtet über die billigen Hintergründe von Landesdienstwohnungen.