Sechs Monate bedingt für falschen Polizisten

Zu sechs Monaten bedingter Haft ist am Donnerstag beim Landesgericht ein falscher Polizist verurteilt worden. Der 47-Jährige hatte in der Stadt Salzburg von Fahrzeuglenkern drei Mal insgesamt 108 Euro an Strafgeldern kassiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Beschuldigte trug bei seinen vorgetäuschten Amtshandlungen im Jahr 2013 und 2015 zwar Zivilkleidung, unterbreitete den Lenkern aber eine weiße Plastik-Chipkarte als amtlichen Ausweis, der mit einem Foto versehen und auf dem laut Zeugen „Kriminalpolizei“ zu lesen war. Seine Bußgeldforderung habe er laut Anklage mit der Ansage untermauert, er hätte die Verkehrsvergehen auf Video aufgezeichnet.

Die Richterin verurteilte den Mann am Donnerstag wegen schweren Betrugs und Anstiftung zu einer Falschaussage. Der 47-Jährige soll nämlich auch einem Zeugen nahegelegt haben, die Anzeige gegen ihn zurückzunehmen. Der Angeklagte zeigte sich im Verfahren geständig. Ihm sei es nicht ums Geld gegangen, sagte er bereits am ersten Verhandlungstag. Gefährliche Manöver im Straßenverkehr sollten nicht ungesühnt bleiben. „Ich bin ein Gerechtigkeitsfanatiker.“

Verurteilter dürfte Gewerbeberechtigung verlieren

Auch wenn der Mann nicht ins Gefängnis muss, dürfte er jetzt seine Gewerbeberechtigung für das Versicherungsgeschäft verlieren, weil er eine mehr als dreimonatige Strafe ausfasste. Eine kürzere Haftstrafe ohne Bewährung war für die Richterin allerdings keine Option. Sie hätte dies als unverhältnismäßig angesehen.

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Sechs Monate bedingt für falschen Polizisten

Beim Salzburger Landesgericht ist am Donnerstag ein 47-Jähriger zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er sich fälschlich als Polizist ausgegeben und Strafen kasssiert hatte.

Anfang dieses Jahres und bereits im Jahr 2013 ist der vermeintliche Hüter von Recht und Ordnung zur Tat geschritten. Die seiner Meinung nach gefährlichen Manöver anderer Autofahrer im Straßenverkehr sollten nicht ungesühnt bleiben. Deshalb hat er eine weiße Chipkarte mit seinem Bild und der Aufschrift „Kriminalpolizei“ gezückt.

Schwindel fiel erst auf, als Opfer Quittung verlangte

Er war in seiner Rolle offenbar derart überzeugend, dass der Schwindel erst auffiel, als eines der Opfer eine Quittung verlangte. Dieses Opfer soll der am Donnerstag erneut Angeklagte später noch einmal bedroht haben. So wollte er erreichen, dass die Anzeige zurückgenommen wird.

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