Kopftuch-Gerangel: Junge Frau freigesprochen

Der Prozess gegen eine junge Frau aus Hallein (Tennengau), die wegen ihres Kopftuchs von Kurgästen aus Wien angepöbelt wurde und sich gewehrt hatte, ist Donnerstagabend mit einem Freispruch für die türkischstämmige Salzburgerin zu Ende gegangen.

Auch für einen Passanten, der sich in den Konflikt einmischte und der Frau beistand, hat der Vorfall keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wienerin beschimpfte junge Halleinerin

Die 22-jährige - in Österreich geborene - Frau wollte sich im April 2014 in Hallein-Burgfried mit einer Freundin treffen. Am Weg zu ihr begegnete sie einem Mann und einer Frau aus Wien, die gerade im Bezirk Tennengau auf Kur waren. Die Wienerin habe sie dabei ohne Vorwarnung wegen ihres Kopftuches provoziert und beschimpft. „Sie hat gesagt, dass ich mit dem Kopftuch ‚schiach‘ bin und dass ich stinke“, erzählte die Angeklagte.

Gerangel bis zum Eintreffen der Polizei

Es kam zu weiteren Wortgefechten - bis sich die Türkin die Provokationen nicht mehr gefallen lassen und die Polizei rufen wollte. Dabei soll sie laut Anklage die beiden Wiener am Weitergehen gehindert haben. Es kam zu einem Gerangel, bei dem die Angeklagte auch Kratzspuren davon getragen haben dürfte. Ein zufällig vorbeikommender, ebenfalls türkischstämmiger Radfahrer (24) mischte sich in den Streit ein - schließlich kam auch die Polizei, beruhigte die Situation und nahm die Daten auf.

Richterin sieht keine Schuld bei jungen Leuten

Doch während die Ermittlungen gegen die beiden Wiener im vergangenen November zunächst eingestellt wurden, trudelten der Türkin und ihrem Helfer im Dezember Vorladungen vor Gericht ins Haus. Die beiden Kurgäste hatten die Frau und den Passanten wegen Nötigung angezeigt. „Sie haben behauptet, dass wir sie festgehalten hätten“, sagte die junge Frau am Freitag vor Gericht.

Weiterer Prozess gegen Wiener

Den Zwischenfall sah die Richterin am Donnerstag nach der Einvernahme der Beteiligten und Zeugen allerdings anders - es gab zwei Freisprüche für die jungen Leute. Trotzdem werden sich die Streithähne noch einmal vor Gericht treffen. Denn ein Fortführungsantrag der Anwältin der jungen Türkin wegen des Gerangels war erfolgreich. Wegen der Tätlichkeiten soll es darum am 8. Mai noch einmal einen Prozess geben.