B311: Fahrbahnteiler aus Beton gefordert

Die Pinzgauer Bundesstraße (B311) zwischen Weißbach bei Lofer und Saalfelden soll einen Fahrbahnteiler aus Beton bekommen. Das fordert der Weißbacher Bürgermeister. Seit einem Unfall mit zwei Toten wird über die „Raserstrecke“ diskutiert.

Ein von der Behörde in Aussicht gestelltes Überholverbot ist für viele Einheimische zu wenig. In den vergangenen fünf Jahren sind auf dieser Strecke sieben Menschen gestorben, zahlreiche wurden verletzt. Nach dem jüngsten Unfall sitzt der Schock tief. Die gefährlichen Hofeinfahrten an diesem schnurgeraden Teilstück der B311 müssten dringend entschärft werden, verlangt der Weißbacher Bürgermeister Josef Hohenwarter (ÖVP).

Die Pinzgauer Bundesstraße (B311) zwischen Weißbach bei Lofer und Saalfelden

ORF

Der Bürgermeister von Weißbach bei Lofer will einen Fahrbahnteiler aus Beton auf der B311

„Ein Überholverbot ist nicht der Weisheit letzter Schluss, davon bin ich fest überzeugt. Wenn wir wieder ein Jahr zuwarten, dann sind die nächsten Todesopfer oder zumindest schwer Verletzte zu befürchten. Neben einem Überholverbot denken wir auch an einen Fahrbahn-Teiler. Es geht da um einen Abschnitt von etwa einem Kilometer Länge. Die Strecke von Saalfelden bis Weißbach bei Lofer ist aber 15 Kilometer lang. Somit bleibt dann immer noch Platz genug zum Überholen.“

Verkehrslandesrat skeptisch

Solche Fahrbahnteiler kommen in Bischofshofen (Pongau) seit dem Jahr 2006 erfolgreich zum Einsatz - und zwar auf dem zuvor unfallträchtigen Autobahnzubringer. Verkehrslandesrat Hans Mayr (Team Stronach) zeigt sich allerdings skeptisch.

„Ich bin nicht der Ansicht, dass das die richtige Maßnahme wäre. Ich befürworte eine Geschwindigkeitsbeschränkung und denke auch, dass weiter reichende Maßnahmen gesetzt werden müssten. Ich habe die Landesbaudirektion beauftragt, eine section control zu prüfen. Ich bin sicher, dass das eine Senkung der Geschwindigkeit bringen würde“, sagt Mayr. Generell will der Verkehrslandesrat Raser mit deutlich schärferen Strafen belegen. Zuständig für eine entsprechende Gesetzesänderung ist allerdings der Nationalrat.

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