Ermittlungen gegen SPÖ-Gemeinderat eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Salzburger SPÖ-Gemeinderat Osman Günes eingestellt. Ihm und seinen Helfern war vorgeworfen worden, Wahlkarten manipuliert zu haben. Die Behörde stellte aber nichts Rechtswidriges fest.

Dem türkischstämmigen Günes und dessen Helfern war vorgeworfen worden, systematisch Wahlkarten für Mitglieder der türkischen Gemeinde angefordert und beim Ausfüllen „geholfen“ zu haben. Mit 1.213 Vorzugsstimmen hatte Osman Günes bei der Wahl am 9. März als einziger Kandidat in der Landeshauptstadt den direkten Einzug in den Gemeinderat geschafft. Er bekam damit mehr als drei Mal so viele Vorzugsstimmen wie Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ).

Osman Günes, SPÖ Gemeinderat in der Stadt Salzburg

SPÖ Salzburg

SPÖ-Gemeinderat Osman Günes bekam am 9. März mehr Vorzugsstimmen als sein Parteifreund, Bürgermeister Heinz Schaden

Viele Vorzugsstimmen in zwei Wahlurnen

Auffällig war vor allem die Häufung der Vorzugsstimmen in zwei der insgesamt zwölf Urnen, in denen die Briefwahlstimmen gesammelt wurden. Während in zehn Urnen durchschnittlich jede dritte SPÖ-Stimme auch mit einer Vorzugsstimme versehen war, lag dieser Anteil in Urne 3 bei 62 Prozent und in Urne 4 bei 80 Prozent.

„Die Leute von Günes sind von Haus zu Haus gegangen, haben Namen, Anschrift und die Passnummer gesammelt und dann Wahlkarten für diese Leute bestellt. Diese haben sie später gemeinsam ausgefüllt“, sagte der ebenfalls türkischstämmige Ylmaz Toyran kurz nach der Wahl zur APA. „Zumindest in einem Fall hat auch ein Analphabet einen Stimmzettel ausgefüllt, da bin ich mir hundertprozentig sicher.“ Toyran war früher für die ÖVP und später für das Team Stronach politisch aktiv.

Staatsanwaltschaft: Nichts strafrechtlich Relevantes

Nach einer anonymen Anzeige ermittelte die Staatsanwaltschaft seit dem Frühjahr wegen des Verdachtes der Verletzung des Wahl- oder Volksabstimmungsgeheimnisses. Mit 20. Oktober wurden diese Ermittlungen eingestellt, sagte Robert Holzleitner, stellvertretender Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg.

Es sei zwar sicher zu Wahlwerbung gekommen und auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen worden. Man habe aber bei Günes kein strafrechtlich relevantes Vorgehen oder eine Verletzung eines Wahlgeheimnisses feststellen können, sagte Holzleitner.

Gemeindepolitiker sieht Intrige

Günes selbst sprach von einer Intrige. Er habe erfolgreich um Vorzugsstimmen geworben. Außerdem sei er nicht der einzige Kandidat mit Migrationshintergrund gewesen. „Dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, kann ich komplett ausschließen“, so Günes.

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