Jobvergabe: Behinderter klagte Landesregierung

Ein 22-jähriger Rollstuhlfahrer aus dem Pongau wirft Salzburger Landespolitikern die „Diskriminierung eines körperlich Behinderten“ vor. Er hatte sich nach einer Lehre beim Land die Übernahme in den Landesdienst erwartet.

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Der junge Mann absolvierte beim Land eine Lehre als Verwaltungsassistent, wurde aber 2012 entgegen seiner Erwartung nicht in den Landesdienst übernommen. Am Arbeitsgericht Salzburg sagten dazu am Dienstag Ex-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller und Ex-Landesrätin Erika Scharer (beide SPÖ) als Zeugen aus.

In dem fortgesetzten Prozess wollte Richterin Elfriede Stadler wissen, ob es vom Land eine Weisung oder Zusicherung gegeben hat, dass Lehrlinge des Landes nach erfolgreichem Lehrabschluss automatisch in den Landesdienst übernommen werden. Weder Burgstaller noch Scharer bejahten diese Frage.

Burgstaller: „Keine automatische Übernahme“

„Es gab keinen Automatismus, ein einstimmiger Beschluss konnte leider nicht erzielt werden“, bedauerte Burgstaller, die damals Landeshauptfrau war und den Kläger auch persönlich kannte. „Mein politisches Ziel war es, die vom Land Salzburg ausgebildeten Lehrling auch zu behalten.“ Sie habe weder der Mutter des Rollstuhlfahrers noch ihm selbst zugesagt, dass er vom Land übernommen werde, erklärte die ehemalige Parteichefin der SPÖ Salzburg. „Ich habe mich sehr bemüht, dass er beim Land bleiben kann oder eine andere sinnvolle Beschäftigung findet.“

Scharer wollte Arbeitsassistenz für den Mann

Auch Burgstallers Parteikollegin Scharer hat sich ihren Angaben zufolge für den körperlich beeinträchtigten Pongauer eingesetzt, als sie erfahren habe, dass es Probleme während seiner Ausbildung bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann gegeben hat. Sie könne sich erinnern, dass sie mit den Zuständigen, auch mit der Personalvertretung, darüber gesprochen habe - „dass es doch möglich sein muss, bei entsprechender Bemühung aller Beteiligten eine entsprechende Ausbildung zu gewährleisten“, erklärte Scharer. „Meine Empfehlung war, eine Arbeitsassistenz einzuschalten.“ Aber sie wisse nicht, ob das erfolgt sei. „Nein, das hat nicht stattgefunden“, entnahm die Richterin aus den Akten.

Scharer sagt, sie hätte ihn übernommen

Was ihr Nachfolger Personal-Landesrat Sepp Eisl (ÖVP) - Scharer schied im Juli 2011 als Landesrätin aus dem Amt - entschieden habe, könne sie nicht nachvollziehen, sagte Scharer. Unter ihrer Ägide hätte der Rollstuhlfahrer einen Job beim Land bekommen, betonte die ehemalige Sozial-Landesrätin. „Er hat im August 2011 ausgelernt, im Februar 2012 war die Behaltefrist zu Ende, er wurde aber nicht verlängert. Oberstes Gebot war für mich, behinderten Menschen eine Chance zu geben.“ Man könne doch nicht von der Wirtschaft verlangen die Quote zu erfüllen, wenn dies das Land verabsäume, veranschaulichte Scharer.

Glastüren der BH als Argument der Ablehnung

Dem Rechtsanwalt des Klägers, Alexander Schuberth, zufolge sei einer der Hauptgründe für die „Nichtweiterbeschäftigung“ seines Mandanten gewesen, dass die Glastüren im Gebäude der Bezirkshauptmannschaft zerbrechen könnten, wenn der Rollstuhlfahrer daran stoße. Dazu Scharer: Sie habe den Hinweise gegeben, die Glastüren so zu adaptieren, dass sie nicht zerstört werden können.

Der Kläger hatte dem Land, von dem er 200.000 Euro an Schadensersatz fordert, auch „psychische Beeinträchtigung durch Mobbing“ vorgeworfen. Diesen Vorwurf hat das Land zurückgewiesen. Die Mitarbeiter hätten ihn über das normale Maß hinaus unterstützt, hieß es. Er benötigte aber einen betreuten Arbeitsplatz, was beim Land nicht möglich sei. Anwalt Schuberth sagte zur APA, der Rollstuhlfahrer sei durch die Abteilungen gereicht und in karge Räume gestellt worden.

Urteil ergeht schriftlich

Ihr Sohn habe noch immer keinen Job gefunden, bedauerte die Mutter des 22-Jährigen. „Er macht jetzt die Englisch-Matura und er hofft, dass er als Nachhilfelehrer eine Chance kriegt. Oder in einem Büro eine Computerarbeit oder als Grafikdesigner.“ Die Richterin befand die Causa am Dienstag als „entscheidungsreif“, das Urteil ergeht schriftlich.