Wirt zündete Gast an: Bewährungsstrafe

Am Salzburger Landesgericht ist am Freitag ein Wirt zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 24-Jährige soll einen auf dem Tresen schlafenden alkoholisierten Gast mit Rum übergossen und angezündet haben.

Der Lokalpächter soll im Februar 2014 nach durchzechter Nacht dem schlafenden 34-Jährigen aus Spaß den Rum über den Kopf geschüttet und angezündet haben: „Mein Mandant ist kein wahnsinniger Feuerteufel“, sagte der Verteidiger gleich zu Beginn und sprach von einer „Riesendummheit“.

Wirt: „War selbst stark alkoholisiert“

Auch der Angeklagte selbst konnte sich bei dem Prozess nicht erklären, was an jenem Sonntagmorgen im Februar 2014 in seinem Lokal im Pongau passierte: „Ich habe hundert Mal darüber nachgedacht, aber ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe.“ Er sei damals selbst stark alkoholisiert gewesen. Ein Motiv habe es nicht gegeben. Opfer und Täter waren befreundet, der 34-Jährige kam fast täglich ins Lokal und schlief dort auch regelmäßig ein. „Weil wir in der Nähe gewohnt haben, habe ich ihn nach der Arbeit oft heimgebracht, zu Fuß oder mit dem Auto“, sagte der Wirt.

Auch am Tag der Tat - es war schon hell - schlief das Opfer wieder an der Bar. Dann soll der bisher unbescholtene Angeklagte ein bis zwei Stamperl 80-prozentigen Rum über den Kopf seines Freundes geleert und mit einem Feuerzeug angezündet haben. „So, jetzt zünden wir ihn an“, soll er laut einer Zeugin gesagt und dabei gelacht haben. Erst als die Flammen aufloderten, dürfte ihm klar geworden sein, was passiert ist. Er erstickte mithilfe von Gästen die Flammen und versorgte den 34-Jährigen mit feuchten Tüchern. Mit dem Taxi brachte er ihn dann ins Krankenhaus.

Vorfall zuerst zu vertuschen versucht

Allerdings präsentierte der 24-Jährige den Ärzten, der Polizei und seinem Freund zunächst eine ganz andere Geschichte. Der 34-Jährige sei mit glimmender Zigarette am Tresen eingeschlafen. „Ich wollte die Sache beschwichtigen und zuerst mit ihm ausreden“, verteidigte der Angeklagte heute sein Vorgehen. Richter Peter Egger las ihm dazu den Inhalt zweier SMS vor. An das Opfer schrieb er am Tag nach der Tat: „Bitte auf Facebook ‚Danke für die Versorgung‘ schreiben, sonst stehen wir als schwarze Schafe da“, forderte er den 34-Jährigen auf. Und einem Zeugen schrieb er: „Wenn wer nachfragt: Du hast nur gesehen, wie er über einer Tschick eingeschlafen ist und dann sein Schädel zu brennen begonnenen hat.“

Er habe dabei nicht an die Polizei gedacht, sondern nur an sein Lokal, argumentierte der Angeklagte. „Die Vertuschung mag strafrechtlich relevant sein, aber sie ist menschlich verständlich“, sagte sein Verteidiger. Der Richter sprach allerdings von einem lebensgefährlichen Streich. „Und Sie haben die Wehrlosigkeit des Opfers ausgenützt.“

Keine Schäden beim Opfer, Pächter ist sein Lokal los

Das Opfer selbst kann sich an den Vorfall nicht mehr erinnern, nur dass es plötzlich heiß am Kopf geworden sei. Der 34-Jährige erlitt Verbrennungen, hat aber keine sichtbaren Verletzungen davongetragen und auch keine Schmerzen mehr. Er hat vom Angeklagten schon vor der Verhandlung 3.000 Euro Schmerzensgeld erhalten, weitere 200 Euro für Verdienstentgang wurden ihm am Freitag direkt im Gerichtssaal überreicht.

Der Angeklagte selbst hat nach dem Vorfall seinen Job und sein Lokal verloren. Auch mit dem guten Verhältnis zu seinem Freund ist es seit dem Vorfall vorbei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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