Abschiebung: Doch noch Chance für Schülerin?

Im Fall der von Abschiebung bedrohten 15-jährigen Amina aus Hallein (Tennengau) könnte sich doch noch ein letzter Ausweg auftun - durch eine Weisung der Landeshauptfrau. Das erklärt ein Verfassungsrechtler der Universität.

Amina aus Dagestan

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Amina und ihre Mutter in der Schulbibliothek

Das Asylansuchen der Jugendlichen und ihrer Mutter - beide Kriegsflüchtlinge aus dem Kaukasus - war zuletzt vom Asylgerichtshof endgültig abgelehnt worden. Die beiden Frauen aus der von Moskaus Regierung in den Tschetschenienkrieg verwickelten Teilrepublik Dagestan müssen Österreich demnächst verlassen.

Amina aus Dagestan

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Die Austro-Dagestanerin mit einer Lehrerin der Handelsschule Hallein

Gegen die behördliche Abschiebung nach Jahren in Österreich hat sich zuletzt massiver öffentlicher Protest erhoben; auch von Mitschülerinnen und Lehrern der 15-Jährigen, die hervorragend integriert ist. Und auch die Landeshauptfrau hat am Wochenende Hilfe zugesagt. Sie werde alle Hebel in Bewegung setzen, die für sie erreichbar seien, so Gabi Burgstaller.

Amina aus Dagestan

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„Sie gehört zu uns“, haben die Klassenkameraden von Amina beim Besuch des ORF-Teams auf die Tafel geschrieben

Amina weiß, ihr und ihrer Mutter bleiben formaljuristisch nun nur noch acht Tage in der neuen Heimat Österreich. Dann müssen die Flüchtlinge Österreich verlassen. Trotzdem hoffen die beiden noch auf Lösungen. Und die gibt es offenbar doch, wie ein Menschenrechts-Experte der Universität erläutert.

Reinhard Klaushofer Jurist

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Experte Klaushofer sieht noch ein paar Chancen

Rat für Berufung beim VGH

Trotz des vorliegenden Bescheids des Asylgerichtshofs, sagt der Jurist Reinhard Klaushofer: „Es ist die letzte Instanz im Ayslverfahren, gegen diese Entscheidung kann noch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden - innerhalb von sechs Wochen. Der Verfassungsgerichtshof kann diesen Bescheid des Asylgerichtshofes aufheben.“

Die Chancen für eine erfolgreiche Beschwerde stehen allerdings nicht sehr gut.

Amina aus Dagestan

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Amina (rechts) ist sprachlich, pädagogisch und kulturell integriert, träumt auch von Matura und Studium in Österreich. Dennoch wollen Österreichs Behörden sie demnächst abschieben. In der Bevölkerung regen sich - nicht zum ersten Mal - starke Widerstände gegen solche Vorgangsweisen

Aufenthaltsrecht als Schülerin möglich

Theoretisch gibt es auch noch eine andere Möglichkeit, damit die knapp 16 Jährige zumindest einen Schulabschluss in Salzburg machen darf, betont Klaushofer: „Man könnte einen Aufenthalt als Schülerin beantragen. Damit könnte sie den Schulbesuch in Österreich fortsetzen und beenden.“

Klaushofer ergänzt, die Landeshauptfrau sei zudem primäre Behörde im Bereich der Niederlassung und bei Aufenthalten: „Sie kann auch eine Weisung an die Bezirksbehörde erteilen, die hier im konkreten Fall zuständig ist.“

Künftige Fachkräfte aus Österreich abschieben?

Zudem seien junge, gebildete Zuwanderer wie Amina nicht nur eine Bereicherung sondern vor allem für den Arbeitsmarkt auch dringend notwendig, argumentiert der Menschenrechtsexperte und Jurist von der Uni Salzburg: „In vielen Bereichen fehlen Fachkräfte. Solche Menschen sind zusätzliche Ressourcen für unsere Gesellschaft. Ihre Fremdsprachenkenntnisse sind oft sehr gut. Wenn man bei Amina an Russisch und andere Sprachen der Kaukasus-Region denkt, dann kann eine solche Fachkraft für unsere Wirtschaft mittel- und langfristig sehr sinnvoll sein.“

Zuvor hoffen die Schülerin und ihre Mutter, dass sie von der drohenden Abschiebung doch noch verschont werden. Und Amina träumt davon, dass sie nach der Handelsschule auch noch die Matura an der Handelsakademie machen könnte.

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